Ansprechpartner:
Martin Werner, Tel.: 06630/9180313, Mobil: 0151-288 27395, Schwalmtal,
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Wie funktioniert die Zeitbörse?
Ziel und Zweck
Ziel der Zeitbörse ist das geldlose Tauschen von Hilfeleistungen der MitgliederInnen untereinander. Die Tauschbeziehungen sind nicht-kommerziell, Gewinne werden nicht gemacht, Geld fließt nicht. Die Zeitbörse ermöglicht erweiterte Nachbarschaftshilfe auf Gegenseitigkeit. Ein weiteres Ziel ist, brachliegende Fähigkeiten wiederzuentdecken – indem man darüber nachdenkt, was man am Besten kann, was man besonders gerne tut und womit man anderen helfen kann. Durch die Zeitbörse werden neue Initiativen – ohne daß dafür Geldkapital notwendig sein muß – möglich. Und es kommen durch das gegenseitige Tauschen die unterschiedlichsten Menschen miteinander in Kontakt.
Verrechnungseinheit
Die Verrechnungseinheit, die die Vogelsberger Zeitbörse verwendet, heißt „Schotter“. Ein „Schotter“ entspricht einer Zeiteinheit von 15 Minuten. Alle Leistungen gelten somit in ihrem Wert gleich (d.h. Stunde Arbeitszeit = Stunde Arbeitszeit). Abweichungen von diesem Gleichwertigkeitsprinzip unterliegen der Verantwortung der TauschpartnerInnen.
Auf den Zeitbörsenkonten werden nur Zeitanteile gebucht. Anfallende Materialkosten sind Sache des Auftraggebers oder werden gegebenenfalls getrennt abgerechnet und von diesem in Euro zurückerstattet.
Die eventuelle Anrechnung von Fahrtkosten ist Sache der jeweiligen TauschpartnerInnen.
„Schotter“ können grundsätzlich nicht in Geld getauscht werden.
Konten
Jede(r) TeilnehmerIn erhält ein persönliches „Schotter“-Konto. Verfügung über das Konto hat nur der/die KontoinhaberIn. Für jeden Tauschvorgang wird von den Partnern ein Beleg ausgefüllt und eine Durchschrift davon der Buchungsstelle zugeleitet. Die Buchungen können, Vertrauen vorausgesetzt, auch telefonisch durchgegeben werden. Der jeweilige Kontostand erscheint in der Marktzeitung. Individuelle Kontoauszüge können bei Bedarf angefordert werden.
Mitgliedschaft (Beginn und Ende)
Mitglied kann jeder werden, der Zeit und Lust hat, am geldlosen Tauschen teilzunehmen. Der Beitritt erfolgt schriftlich. Mit Unterzeichnung der Mitgliedschaftserklärung werden die Spielregeln der Zeitbörse anerkannt. Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich. Das Mitglied muß dies allerdings der Buchungsstelle schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto auf Null ausgleichen. Restliche Positivbeträge können spendenweise auf das Tauschringkonto gebucht werden.
Über eventuelle Ausschlüsse aus der Zeitbörse entscheidet die Mitgliederversammlung.
Achtung: Nach 5 Jahren Inaktivität kann das Konto gelöscht werden.
Marktzeitung
Die Marktzeitung (Das „Schotterblättchen“) erscheint vierteljährlich. In ihr werden Angebote und Nachfragen veröffentlicht.Sie erscheint in anonymisierter Form. Die Teilnehmerdaten sind nur über die interne Mitgliederliste zugänglich. In jeder Mitgliederliste wird der Konto-Stand der TeilnehmerInnen veröffentlicht.
Die Anzeigen in der Marktzeitung sind kostenfrei. Vordrucke und Rubrikenliste gibt es bei der Buchungsstelle. Anzeigenwünsche können auch formlos oder telefonisch mitgeteilt werden. Daueranzeigen bleiben bis auf Widerruf in der Zeitung, zu löschende Anzeigen sind telefonisch zu melden. Dem Sinn der Zeitbörse entsprechend ist darauf zu achten, daß Hilfen, nicht professionelle Dienstleistungen angeboten werden. Redaktionelle Änderungen aus technischen Gründen behält sich das Redaktionsteam vor.
Beiträge, Gebühren
Die Zeitbörse wird auf non-profit-Basis verwaltet. Es werden im Bedarfsfall nur die für Zeitungskopierkosten und –versand entstehenden Kosten in Euro umgelegt.
Die Angabe einer email-Adresse ist deshalb ausgesprochen nützlich. Für Buchungen und Marktzeitungserstellung wird ein die tatsächlichen Zeitkosten deckender „Schotterbetrag“ umgelegt und den Teilnehmerkonten zu gleichen Teilen belastet. Dieser „Schotterbetrag“ wird dem Menschen, der die Buchungsstelle führt, gutgeschrieben.
Haftung
Die Zeitbörse übernimmt die Herausgabe des „Schotterblättchens“ und insoweit die Vermittlung von Tauschpartnern aus dem
Teilnehmerkreis sowie die anschließende Buchung der Zeitanteile auf den Teilnehmerkonten im Falle von zustande gekommenen Tauschabschlüssen.
Die Zeitbörse übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Hilfen bzw. Dienstleistungen, die getauscht werden. Außerdem ist es Sache der TeilnehmerInnen, darauf zu achten, daß nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen einer Berufsgruppe gehandelt wird. Bei den Inseraten ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Zeitbörse Hilfestellungen und nicht professionelle Dienstleistungen getauscht werden.
Der Tauschring behält sich vor, Angebote und Nachfragen auszuschließen, die sittenwidrig oder in anderer Weise unzumutbar sind.
Die auf den Konten gebuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in Euro eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Die Zeitbörse haftet weder für Steuerforderungen an die TeilnehmerInnen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.
Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen, liegt bei denen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Der Tauschring übernimmt keine Verantwortung dafür, wie und ob die MitgliederInnen eventuell steuerpflichtige Vorgänge gegenüber dem Finanzamt bzw. geldwerte Leistungen gegenüber anderen Behörden ausweisen.
Transparenz
In jeder neuen Marktzeitung wird der aktuelle Konto-Stand aller TeilnehmerInnen veröffentlicht. Die individuellen Kontoauszüge können bei Bedarf angefordert werden.
Mit der Beitrittserklärung stimmt der/die TeilnehmerIn der Weitergabe der dort erhobenen Daten an die anderen MitgliederInnen zu.
Überziehungsrahmen
Für alle TeilnehmerInnen gilt ein Kreditlimit mit der Spannweite +/- 25 Stunden (entspricht 100 Schotter). In Sonderfällen kann dieser Rahmen nach Absprache erweitert werden. Die Zeitbörse lebt vom Umsatz; Guthabenberge sind deshalb zu vermeiden.
Entscheidungsfindung
Das Entscheidungsgremium der Vogelsberger Zeitbörse sind die ca. vierteljährlich stattfindenden Treffen, zu denen über Marktzeitung und Presse eingeladen wird. Von dort aus können Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben an Personen oder Arbeitsgruppen delegiert werden.
Sonstiges
Eventuelle Zeitspenden der MitgliederInnen werden auf ein Solidarkonto gebucht.
Nach Absprache in der Mitgliederversammlung wird dieses Guthaben für soziale Zwecke verwendet (z.B. Hilfe für behinderte und/oder ältere Menschen).
Von den Anzeigen- und Beleg-Vordrucken sollten sich die MitgliederInnen bei Bedarf selbst Ersatz kopieren (also bitte ein Exemplar als Kopiervorlage aufheben!).
Es gilt : Nur soviel „Bürokratie“ wie unbedingt nötig. Je unkomplizierter, desto besser. Einfach anrufen und miteinander reden.
Ergänzungen oder Änderungen der Regeln bedürfen der Schriftform